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Steuererklärung für Nebenberufliche: 2026 Leitfaden

Inhaltsverzeichnis

Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026

Was ist Nebenerwerb und wann ist eine Steuererklärung erforderlich?

Nebenerwerb ist eine zusätzliche Einkommensquelle neben einer Haupttätigkeit oder Rente. Sie können als Angestellter, Pensionär oder bereits Selbstständiger eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben. Die Frage, ob eine Steuererklärung erforderlich ist, hängt von mehreren Faktoren ab: dem Umfang der Einkünfte, der Art der Tätigkeit und Ihrem Wohnkanton.

Viele Menschen unterschätzen, wie schnell Nebeneinkommen steuerpflichtig wird. Selbst kleinere Zusatzverdienste müssen in der Steuererklärung deklariert werden. Das Steueramt prüft nicht nur die Gesamtsumme, sondern auch, ob Sie die Gewinnermittlung korrekt durchgeführt haben.

Unterscheidung zwischen Hobby und gewerbsmässiger Tätigkeit

Der entscheidende Unterschied liegt in der Gewerbsmässigkeit. Eine Tätigkeit gilt als gewerbsmässig, wenn Sie sie mit Gewinnabsicht, Ernsthaftigkeit und Regelmässigkeit ausüben. Ein Hobby hingegen ist eine Freizeitbeschäftigung ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Das Steueramt prüft mehrere Kriterien: Häufigkeit der Tätigkeit, Investitionen, Geschäftsausstattung und ob Sie bereits Gewinne erzielt haben. Wenn Sie beispielsweise monatlich Dienstleistungen erbringen und dafür Rechnungen stellen, handelt es sich um Nebenerwerb. Wenn Sie gelegentlich ein Hobby ausüben und dabei Geld verdienen, kann das als Hobby eingestuft werden, und ist dann oft nicht steuerpflichtig.

Diese Unterscheidung ist entscheidend für Ihre Steuererklärung. Gewerbsmässiger Nebenerwerb erfordert Buchführung, AHV-Beiträge und detaillierte Deklaration. Hobbyeinkommen bleibt oft undeklariert, birgt aber Risiken bei Kontrollen.

Selbstständige vs. unselbstständige Tätigkeit: Was bedeutet das für Ihre Steuererklärung?

Die Art der Tätigkeit bestimmt, wie Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen. Selbstständigerwerb bedeutet, dass Sie eigenverantwortlich und unabhängig arbeiten, Sie sind Ihr eigener Chef. Unselbstständigerwerb ist Angestelltenarbeit: Sie erhalten einen Lohn, haben einen Arbeitsvertrag und unterliegen der Weisungsbefugnis eines Arbeitgebers.

Diese Unterscheidung wirkt sich auf Ihre Gewinnermittlung, Ihre AHV-Beiträge und die abzugsfähigen Kosten aus. Bei unselbstständiger Tätigkeit erhalten Sie einen Lohn und zahlen Quellensteuer, Sie haben weniger administrative Aufgaben. Bei selbstständiger Tätigkeit müssen Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben selbst dokumentieren.

Viele Nebenberufler haben eine Mischform: Sie sind angestellt und arbeiten nebenbei selbstständig. Dann müssen Sie beide Einkommensarten in der Steuererklärung separat deklarieren. Das erfordert saubere Buchführung und klare Trennung der Einkünfte.

AHV-Beiträge bei Nebenerwerb: Was Sie wissen müssen

AHV-Beiträge bei Nebenerwerb sind eine oft übersehene Verpflichtung. Wenn Sie nebenberuflich selbstständig tätig sind, müssen Sie AHV-Beiträge zahlen, unabhängig davon, ob Sie bereits als Angestellter AHV-Beiträge leisten.

Die Beitragssätze sind unterschiedlich: Unselbstständigerwerbstätige zahlen 5,15 % (Arbeitnehmer) plus 5,15 % (Arbeitgeber). Selbstständigerwerbstätige zahlen 9,7 % auf dem Nettoeinkommen. Bei Nebenerwerb zahlen Sie als Selbstständiger den vollen Satz auf Ihren Zusatzverdienst.

Es gibt eine Ausnahmeregelung: Wenn Ihr Nettoeinkommen aus Nebenerwerb unter CHF 2'300 pro Jahr liegt, sind Sie von der AHV-Beitragspflicht befreit. Diese Grenze ist wichtig für kleine Nebentätigkeiten.

Beitragsmeldung an die Ausgleichskasse

Die Beitragsmeldung erfolgt über die AHV-Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons. Sie müssen Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit anmelden und jährlich Ihre Einkünfte deklarieren. Die Ausgleichskasse berechnet dann Ihre AHV-Beiträge basierend auf dem Nettoeinkommen.

Die Meldung muss rechtzeitig erfolgen, idealerweise, wenn Sie die Tätigkeit aufnehmen. Verzögerungen können zu Nachzahlungen und Strafzinsen führen. Die Ausgleichskasse sendet Ihnen einen Beitragsfestsetzungsbrief mit dem berechneten Beitrag. Sie können diesen anfechten, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Nettoeinkommen niedriger ist. Dokumentation ist hier entscheidend.

Gewinnermittlung bei nebenberuflicher Selbstständigkeit

Die Gewinnermittlung bei nebenberuflicher Selbstständigkeit ist das Herzstück Ihrer Steuererklärung. Der Gewinn ist die Differenz zwischen Einnahmen und abzugsfähigen Ausgaben. Hier entscheidet sich, wie viel Steuern Sie zahlen. Ein Fehler in der Gewinnermittlung kann zu Nachzahlungen oder unnötig hohen Steuern führen.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) vs. doppelte Buchführung

Es gibt zwei Methoden: die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und die doppelte Buchführung. Die meisten Nebenberufler nutzen die EÜR, die einfacher und weniger aufwändig ist. Sie notieren alle Einnahmen und alle Ausgaben, subtrahieren die Ausgaben von den Einnahmen und erhalten Ihren Gewinn.

Die EÜR ist ausreichend für Nebeneinkommen bis etwa CHF 50'000 pro Jahr. Sie benötigen:

  • Eine Liste aller Einnahmen (mit Datum, Beschreibung, Betrag)
  • Eine Liste aller Ausgaben (mit Datum, Beschreibung, Betrag, Beleg)
  • Die Differenz ergibt Ihren Gewinn

Die doppelte Buchführung ist komplexer und wird typischerweise erst notwendig, wenn Ihr Nebeneinkommen deutlich höher wird oder wenn Sie mehrere Geschäftsbereiche haben. Sie müssen dann ein Hauptbuch und Nebenbücher führen, was mehr Zeit kostet, aber auch mehr Kontrolle bietet.

Häufige Fehler bei der Gewinnermittlung

Fehler 1: Brutto statt Netto deklarieren Viele Nebenberufler deklarieren ihre Bruttoeinkünfte und vergessen, die Ausgaben abzuziehen. Das führt zu unnötig hohen Steuern. Beispiel: Sie verdienen CHF 15'000 brutto, haben aber CHF 4'000 berechtigte Ausgaben. Ihr steuerbares Einkommen ist CHF 11'000, nicht CHF 15'000. Der Unterschied kann mehrere Hundert Franken Steuern ausmachen.

Fehler 2: Ausgaben nicht dokumentieren Ohne Belege können Sie Ausgaben nicht geltend machen. Das Steueramt verlangt Nachweise: Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge. Wer seine Ausgaben nicht dokumentiert, lässt Steuerersparnis liegen. Beispiel: Sie geben CHF 200 monatlich für Software aus, haben aber keine Rechnungen. Sie können diese CHF 2'400 pro Jahr nicht abziehen.

Fehler 3: Private und geschäftliche Ausgaben vermischen Nur geschäftliche Ausgaben sind abzugsfähig. Wer private Kosten (Miete für die ganze Wohnung, Lebensmittel, Auto für private Fahrten) abzieht, riskiert Nachzahlungen und Strafzinsen. Beispiel: Sie arbeiten von zu Hause aus. Sie können nur den anteiligen Mietanteil für Ihr Arbeitszimmer abziehen (z.B. 20 % der Miete, wenn Ihr Zimmer 20 % der Wohnfläche ist), nicht die gesamte Miete.

Fehler 4: Investitionen sofort abziehen statt abschreiben Grössere Investitionen (Laptop, Möbel, Ausrüstung) müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden, nicht sofort im Jahr der Anschaffung. Beispiel: Ein Laptop für CHF 2'000 wird über 3 Jahre abgeschrieben, also CHF 667 pro Jahr, nicht CHF 2'000 im ersten Jahr.

Rechenbeispiel: Wie die Gewinnermittlung funktioniert

Stellen Sie sich vor, Sie sind angestellt und verdienen CHF 80'000 pro Jahr. Nebenbei arbeiten Sie als Grafikdesigner:in selbstständig.

Einnahmen aus Nebenerwerb:

  • Projekt A (3 Monate): CHF 8'000
  • Projekt B (6 Monate): CHF 12'000
  • Kleinere Aufträge: CHF 5'000
  • Gesamteinnahmen: CHF 25'000

Ausgaben aus Nebenerwerb:

  • Design-Software (Jahresabonnement): CHF 600
  • Laptop (abgeschrieben über 3 Jahre): CHF 667
  • Büromaterial und Lizenzen: CHF 400
  • Internetkosten (50 % anteilig): CHF 300
  • Fortbildung (Online-Kurs): CHF 500
  • Arbeitszimmer (20 % der Miete, CHF 1'500/Monat): CHF 3'600
  • Gesamtausgaben: CHF 6'067

Gewinnermittlung:

  • Einnahmen: CHF 25'000
  • Minus Ausgaben: CHF 6'067
  • Nettoeinkommen (Gewinn): CHF 18'933

AHV-Beiträge (falls Sie nicht bereits als Angestellte:r AHV zahlen):

  • 9,7 % auf CHF 18'933 = CHF 1'837

Steuerbares Einkommen:

  • CHF 18'933 (Gewinn aus Nebenerwerb)
  • CHF 80'000 (Lohn aus Anstellung)
  • Gesamtsteuerbares Einkommen: CHF 98'933

Der Unterschied ist erheblich: Hätte diese Person die Ausgaben nicht geltend gemacht, wäre das steuerpflichtige Einkommen CHF 25'000 höher gewesen. Bei einem durchschnittlichen Steuersatz von 15 % entspricht das einer Steuerersparnis von etwa CHF 3'750.

Rechnungslegung und Buchführung

Rechnungslegung und Buchführung sind nicht optional, wenn Sie gewerbsmässig tätig sind. Sie müssen für jede Einnahme einen Beleg haben und alle Ausgaben dokumentieren. Das Steueramt verlangt diese Unterlagen bei Kontrollen.

Führen Sie ein einfaches Steuerbuch: eine Liste mit Datum, Beschreibung, Einnahmen und Ausgaben. Kategorisieren Sie Ihre Ausgaben (z.B. Material, Software, Fortbildung, Raumkosten), um den Überblick zu behalten. Für grössere Nebeneinkommen ist eine vollständige Buchführung sinnvoll.

Praktische Tipps für die Buchführung:

  • Führen Sie ein separates Geschäftskonto für Ihre Nebentätigkeit. Das macht die Buchführung deutlich einfacher.
  • Digitalisieren Sie Ihre Belege: Fotografieren oder scannen Sie Quittungen und Rechnungen unmittelbar nach dem Kauf.
  • Nutzen Sie eine Tabellenkalkulation (Excel, Google Sheets) oder eine einfache Buchhaltungssoftware, um Einnahmen und Ausgaben monatlich zu erfassen.
  • Kategorisieren Sie Ihre Ausgaben von Anfang an, um später schnell zu sehen, wo Ihr Geld fliesst.
  • Überprüfen Sie monatlich, ob Ihre Einnahmen und Ausgaben korrekt erfasst sind.

Bewahren Sie alle Belege mindestens sieben Jahre auf. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Digitale Speicherung ist zulässig, solange die Unterlagen jederzeit verfügbar und lesbar sind.

Abzugsfähige Berufskosten bei Nebenjob: Maximieren Sie Ihre Steuerersparnis

Abzugsfähige Berufskosten bei Nebenjob sind der Schlüssel zur Steueroptimierung. Je mehr berechtigte Ausgaben Sie dokumentieren, desto niedriger Ihr steuerbares Einkommen. Das ist völlig legal und wird von den Behörden erwartet.

Typische abzugsfähige Kosten sind: Büromaterial, Telekommunikation, Versicherungen, Fortbildungen, Fahrtkosten, Miete für ein Arbeitszimmer und Nebenkosten. Auch Software, Abonnements und Werkzeuge sind abzugsfähig, wenn sie direkt für Ihre Tätigkeit notwendig sind.

Hier ist, wo viele Nebenberufler Geld liegen lassen: Sie kennen ihre Abzüge nicht oder trauen sich nicht, sie geltend zu machen. Das Steueramt erwartet, dass Sie alle berechtigten Kosten abziehen. Eine unvollständige Deklaration führt zu unnötig hohen Steuern.

Pauschalabzüge und Berufsauslagen

Pauschalabzüge sind eine vereinfachte Alternative zur detaillierten Kostenaufstellung. Viele Kantone erlauben Pauschalabzüge zwischen 10 % und 20 % der Bruttoeinkünfte aus Nebenerwerb, ohne dass Sie alle Ausgaben einzeln nachweisen müssen. Das ist praktisch, wenn Sie keine detaillierte Buchführung führen.

Allerdings: Wenn Ihre tatsächlichen Kosten höher sind als der Pauschalabzug, lohnt sich die detaillierte Aufstellung. Beispiel: Wenn Sie CHF 10'000 Nebeneinkommen haben und ein Pauschalabzug von 15 % erlaubt ist, können Sie CHF 1'500 abziehen. Wenn Ihre tatsächlichen Kosten aber CHF 3'000 sind, sollten Sie diese einzeln aufführen.

Berufsauslagen sind Ausgaben, die direkt mit Ihrer Tätigkeit zusammenhängen. Sie müssen nachgewiesen werden. Das Steueramt akzeptiert diese Kosten, wenn sie dokumentiert sind. Sparen Sie alle Quittungen auf.

Person am Schreibtisch mit Dokumenten, Taschenrechner und Laptop, konzentriert beim Ausfüllen von Steuererklärungsformularen in heller Büroumgebung
Person am Schreibtisch mit Dokumenten, Taschenrechner und Laptop, konzentriert beim Ausfüllen von Steuererklärungsformularen in heller Büroumgebung

Schritt-für-Schritt: So füllen Sie Ihre Steuererklärung aus

Das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung folgt einem klaren Schema. Beginnen Sie damit, alle Ihre Unterlagen zu sammeln: Lohnausweise, Rechnungsbelege, Ausgabenquittungen und Kontoauszüge. Ordnung ist die halbe Miete.

Dokumentation und Nachweise vorbereiten

Bevor Sie die Steuererklärung ausfüllen, bereiten Sie alle Nachweise vor. Erstellen Sie eine Liste mit:

  • Alle Einnahmen aus Nebenerwerb (mit Datum und Betrag)
  • Alle Ausgaben (mit Belegen)
  • Kontoauszüge für grössere Transaktionen
  • Rechnungen an Kunden oder Auftraggeber
  • Quittungen für Materialien, Fortbildungen und Ausrüstung

Diese Vorbereitung erspart Ihnen später Stress. Sie haben dann alle Informationen griffbereit, wenn Sie die Steuererklärung ausfüllen. Bei Optimierte Steuern nutzen wir die OptiScanDoc-App, um diese Dokumente digital zu erfassen, Sie scannen einfach, und unsere KI-Plattform erkennt automatisch relevante Daten.

Einkünfte und Abzüge korrekt eintragen

Tragen Sie zuerst alle Einkünfte ein. Bei unselbstständiger Tätigkeit (Angestelltenverhältnis) übernehmen Sie den Lohn vom Lohnausweis. Bei selbstständiger Tätigkeit addieren Sie alle Rechnungen, die Sie gestellt haben.

Dann folgen die Abzüge. Tragen Sie alle abzugsfähigen Kosten ein, entweder als Pauschalabzug oder detailliert, je nachdem was für Sie günstiger ist. Vergessen Sie nicht:

  • Berufsauslagen und Materialkosten
  • Telekommunikation und Internetkosten
  • Versicherungen (Haftpflicht, Berufsunfähigkeit)
  • Fortbildung und Fachliteratur
  • Fahrtkosten (mit Nachweis oder Pauschale)
  • Miete für Arbeitszimmer (prozentual anteilig)

Das steuerpflichtige Einkommen ergibt sich aus: Bruttoeinkommen minus Abzüge minus AHV-Beiträge (falls selbstständig).

Checkliste für den erfolgreichen Start

Eine strukturierte Checkliste hilft Ihnen, nichts zu vergessen. Drucken Sie diese aus oder speichern Sie sie digital:

  • Nebentätigkeit bei der AHV-Ausgleichskasse anmelden (falls selbstständig)
  • Alle Einnahmen dokumentieren (Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge)
  • Alle Ausgaben sammeln und kategorisieren
  • Steuerbuch oder Buchhaltung führen (monatlich oder quartalsweise)
  • Belege und Nachweise organisieren und speichern
  • Gewinn ermitteln (Einnahmen minus Ausgaben)
  • AHV-Beiträge berechnen (falls selbstständig, 9,7 % auf Nettoeinkommen)
  • Pauschalabzug oder detaillierte Kosten prüfen (was ist günstiger?)
  • Steuererklärung ausfüllen (alle Einnahmen und Abzüge eintragen)
  • Unterlagen zur Steuererklärung einreichen (Frist beachten)
  • Kopien aller eingereichten Dokumente speichern
  • Auf Veranlagungsbescheid warten und prüfen
Organisierte Arbeitsstation mit Ordnern, Notizblock und Stift, bereit zur Steuererklärung, moderne helle Büroumgebung mit Ordnungssystem
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Profi-Tipp Beginnen Sie mit der Dokumentation bereits zu Jahresbeginn, nicht erst im Februar. Eine laufende Organisation spart Ihnen später Wochen an Arbeit. Eine gute Organisation kann Ihnen helfen, deutlich schneller durch die Steuererklärung zu kommen.

Fazit

Die Steuererklärung für Nebenberufliche ist kein Hexenwerk, sie erfordert nur Struktur und Sorgfalt. Der Schlüssel liegt in drei Punkten: erstens, alle Einkünfte korrekt deklarieren; zweitens, alle berechtigten Abzüge geltend machen; drittens, die AHV-Verpflichtungen erfüllen.

Viele Nebenberufler zahlen unnötig hohe Steuern, weil sie ihre Abzüge nicht kennen oder nicht dokumentieren. Eine professionelle Steueroptimierung kann Ihnen Hunderte oder sogar Tausende Franken sparen.

Bei Optimierte Steuern helfen wir Ihnen, Ihre Steuererklärung präzise und vollständig auszufüllen. Mit über 30 Jahren Erfahrung und unserer KI-gestützten Plattform erkennen wir automatisch alle abzugsfähigen Kosten, damit Sie keine Steuerersparnis übersehen. Unsere OptiScanDoc-App ermöglicht es Ihnen, Ihre Unterlagen einfach zu scannen und hochzuladen. Sie erhalten unterschriftsfertige Unterlagen direkt nach Hause und profitieren von automatischen Fristverlängerungen bei Bedarf. Erfahren Sie mehr über unseren Steuererklärungsservice und sehen Sie, wie wir Ihre Steuerlast effizient minimieren können.

Häufig gestellte Fragen

Wie versteuere ich meinen Nebenverdienst in der Schweiz korrekt?

Der Nebenverdienst muss in der Steuererklärung unter dem Einkommen aus unselbstständiger oder selbstständiger Erwerbstätigkeit deklariert werden, je nachdem wie Ihre Nebentätigkeit eingestuft wird. Sie müssen alle Einnahmen vollständig angeben und können abzugsfähige Berufskosten geltend machen. Die genaue Eintragung hängt davon ab, ob Sie angestellt oder selbstständig tätig sind und welche Kantonsvorschriften gelten.

Ab welcher Einkommenshöhe muss ich meinen Nebenverdienst in der Steuererklärung deklarieren?

Grundsätzlich müssen Sie jeden Nebenverdienst deklarieren, unabhängig von der Höhe. Es gibt keine Bagatellgrenze. Allerdings können sehr kleine Einkommen unterhalb bestimmter kantonaler Schwellwerte von der Steuer befreit sein - dies variiert je nach Kanton. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Steuerverwaltung oder nutzen Sie professionelle Beratung, um sicherzustellen, dass Sie alle Verpflichtungen erfüllen.

Welche Ausgaben kann ich bei meiner nebenberuflichen Tätigkeit abziehen?

Abzugsfähig sind notwendige Berufsauslagen wie Materialkosten, Arbeitsmittel, Fahrtkosten, Versicherungen und anteilige Miet- oder Energiekosten für ein Arbeitszimmer. Sie können entweder tatsächliche Kosten belegen oder einen Pauschalabzug nutzen, je nachdem was für Sie günstiger ist. Nicht abzugsfähig sind private Lebenshaltungskosten. Führen Sie genaue Aufzeichnungen, um alle berechtigten Abzüge dokumentieren zu können.

Muss ich für meinen Nebenjob AHV-Beiträge bezahlen und wie werden diese berechnet?

Ja, bei selbstständiger Nebentätigkeit müssen Sie AHV-Beiträge zahlen. Diese werden auf Basis des Nettogewinns berechnet und betragen einen Prozentsatz des Erwerbseinkommens. Bei unselbstständiger Nebenbeschäftigung werden die Beiträge vom Arbeitgeber abgerechnet. Sie müssen eine Beitragsmeldung an die zuständige Ausgleichskasse einreichen. Die genauen Sätze und Fristen variieren je nach Kanton und Situation.


Die Steuererklärung für Nebenberufliche erfordert Genauigkeit und Planung. Nutzen Sie professionelle Unterstützung, um Fehler zu vermeiden und Ihre Steuerabzüge zu maximieren. Optimierte Steuern bietet Ihnen die Expertise und die digitalen Tools, um Ihre Steuererklärung zeitsparend und optimal zu gestalten.

This article was written using GrandRanker

Frequently Asked Questions

Wie versteuere ich meinen Nebenverdienst in der Schweiz korrekt?

Der Nebenverdienst muss in der Steuererklärung unter dem Einkommen aus unselbstständiger oder selbstständiger Erwerbstätigkeit deklariert werden, je nachdem wie Ihre Nebentätigkeit eingestuft wird. Sie müssen alle Einnahmen vollständig angeben und können abzugsfähige Berufskosten geltend machen. Die genaue Eintragung hängt davon ab, ob Sie angestellt oder selbstständig tätig sind und welche Kantonsvorschriften gelten.

Ab welcher Einkommenshöhe muss ich meinen Nebenverdienst in der Steuererklärung deklarieren?

Grundsätzlich müssen Sie jeden Nebenverdienst deklarieren, unabhängig von der Höhe. Es gibt keine Bagatellgrenze. Allerdings können sehr kleine Einkommen unterhalb bestimmter kantonaler Schwellwerte von der Steuer befreit sein – dies variiert je nach Kanton. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Steuerverwaltung oder nutzen Sie professionelle Beratung, um sicherzustellen, dass Sie alle Verpflichtungen erfüllen.

Welche Ausgaben kann ich bei meiner nebenberuflichen Tätigkeit abziehen?

Abzugsfähig sind notwendige Berufsauslagen wie Materialkosten, Arbeitsmittel, Fahrtkosten, Versicherungen und anteilige Miet- oder Energiekosten für ein Arbeitszimmer. Sie können entweder tatsächliche Kosten belegen oder einen Pauschalabzug nutzen, je nachdem was für Sie günstiger ist. Nicht abzugsfähig sind private Lebenshaltungskosten. Führen Sie genaue Aufzeichnungen, um alle berechtigten Abzüge dokumentieren zu können.

Muss ich für meinen Nebenjob AHV-Beiträge bezahlen und wie werden diese berechnet?

Ja, bei selbstständiger Nebentätigkeit müssen Sie AHV-Beiträge zahlen. Diese werden auf Basis des Nettogewinns berechnet und betragen einen Prozentsatz des Erwerbseinkommens. Bei unselbstständiger Nebenbeschäftigung werden die Beiträge vom Arbeitgeber abgerechnet. Sie müssen eine Beitragsmeldung an die zuständige Ausgleichskasse einreichen. Die genauen Sätze und Fristen variieren je nach Kanton und Situation.