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Steuererklärung bei Nebenerwerb: Leitfaden 2026

Inhaltsverzeichnis

Zuletzt aktualisiert: 1. September 2026

Steuererklärung bei Nebenerwerb: Leitfaden 2026

Wer neben seiner Haupttätigkeit Einkommen aus einer Nebentätigkeit generiert, steht vor komplexen steuerlichen Anforderungen. Die richtige Deklaration und Gewinnermittlung entscheiden darüber, wie viel Steuern Sie tatsächlich zahlen - und wie viele legitime Abzüge Sie nutzen können. Bei Optimierte Steuern analysieren wir täglich die Steuererklärungen von Nebenerwerbstätigen und sehen immer wieder, wo Fehler entstehen und wo Sparpotenziale liegen bleiben.

Dieser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre steuererklärung nebenerwerb korrekt ausfüllen, welche Berufskosten Sie abziehen dürfen und wie Sie Ihre Sozialversicherungsbeiträge optimieren. Wir behandeln die wichtigsten Themen von der Anmeldung bei der Ausgleichskasse bis zur Mehrwertsteuer - mit praktischen Beispielen und einer Checkliste für die Vorbereitung.

Nebenerwerb vs. Haupterwerb: Die grundlegende Unterscheidung

Die Unterscheidung zwischen Nebenerwerb und Haupterwerb ist nicht nur eine Frage der Definition - sie beeinflusst Ihre Sozialversicherungspflichten, Steuerprogression und zulässige Abzüge massiv.

Nebenerwerb liegt vor, wenn Ihre Nebentätigkeit weniger als 50 Prozent Ihres Gesamteinkommens ausmacht und weniger als 50 Prozent Ihrer Arbeitszeit beansprucht. Ein Angestellter, der nebenbei freiberuflich arbeitet, ist typischerweise ein Nebenerwerbstätiger. Das hat konkrete Konsequenzen: Sie zahlen niedrigere AHV-Beiträge, unterliegen anderen Steuerprogressionsregeln und können bestimmte Abzüge nur eingeschränkt nutzen.

Haupterwerb bedeutet, dass die selbstständige Tätigkeit Ihre primäre Einkommensquelle ist - mehr als 50 Prozent des Einkommens und der Arbeitszeit. Hier gelten strengere Buchhaltungspflichten, höhere Sozialversicherungsbeiträge, aber auch mehr Abzugsmöglichkeiten.

Die Ausgleichskasse prüft diese Einstufung bei der Anmeldung. Ein häufiger Fehler: Selbstständige unterschätzen ihr Nebenerwerbseinkommen und werden später nachveranlagt. Umgekehrt zahlen manche Angestellten unnötig hohe Beiträge, weil sie ihre Nebentätigkeit nicht korrekt deklariert haben.

Profi-Tipp Berechnen Sie Ihren Prozentsatz realistisch: Zählen Sie alle Einnahmen aus der Nebentätigkeit und teilen Sie durch Ihr Gesamteinkommen. Wenn die Quote unter 50 Prozent liegt, dokumentieren Sie auch Ihre tatsächliche Arbeitszeit - die Ausgleichskasse prüft beide Kriterien.

Anmeldung bei der Ausgleichskasse und Sozialversicherungen

Die Anmeldung bei der Ausgleichskasse ist der erste formale Schritt und nicht optional - wer ohne Anmeldung arbeitet, riskiert Nachzahlungen und Bußgelder.

Wenn Sie eine selbstständige Nebentätigkeit aufnehmen, müssen Sie sich innerhalb von 30 Tagen nach Betriebsbeginn bei der zuständigen Ausgleichskasse anmelden (ahv-iv.ch). Die Ausgleichskasse ist regional organisiert; welche Kasse zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnkanton ab. Sie erhalten dort eine Betriebsnummer (UID), die Sie für alle weiteren Formulare benötigen.

Bei der Anmeldung müssen Sie angeben, ob es sich um Haupt- oder Nebenerwerb handelt. Das ist der kritische Moment: Die Ausgleichskasse wird Ihre Angaben überprüfen. Wenn sie später eine Diskrepanz feststellt - etwa weil Ihre Einnahmen doch höher waren als angegeben - kann das zu Rückforderungen führen.

Die Anmeldung löst auch Ihre Steuerpflicht aus. Sie sind ab dem Anmeldedatum steuerpflichtig, nicht erst ab dem ersten tatsächlichen Einkommen. Das heißt: Wenn Sie im Januar anmelden, müssen Sie ab Januar versteuern, auch wenn Sie erst im März die erste Rechnung schreiben.

Achtung Viele Nebenerwerbstätige verzögern die Anmeldung, weil sie zunächst wenig verdienen. Das ist ein Fehler. Auch bei niedrigen Einkünften müssen Sie angemeldet sein. Die Ausgleichskasse kann Ihre Anmeldung rückwirkend einfordern und Strafzinsen verlangen.

AHV-Beiträge bei Nebenerwerb: Was Sie zahlen müssen

Bei Nebenerwerb zahlen Sie AHV-Beiträge nur auf das Einkommen aus der Nebentätigkeit - nicht auf Ihr Angestellteneinkommen, das Ihr Arbeitgeber bereits abzieht.

Der Beitragssatz für Selbstständige liegt bei 9,8 Prozent (8 Prozent AHV, 1,4 Prozent IV, 0,4 Prozent EO) (bsv.admin.ch). Das klingt nach viel, ist aber günstiger als die Arbeitnehmerbeiträge für Angestellte mit hohem Einkommen. Allerdings gibt es eine Besonderheit: Bei Nebenerwerb zahlen Sie auf den Nettogewinn - also nach Abzug von Berufskosten - nicht auf die Bruttoeinnahmen.

Ein Beispiel: Sie verdienen 20.000 Franken brutto mit Ihrer Nebentätigkeit. Ihre Berufskosten betragen 5.000 Franken. Der steuerbare Gewinn ist 15.000 Franken. Sie zahlen AHV-Beiträge auf diese 15.000 Franken, nicht auf 20.000.

Es gibt auch eine Untergrenze. Wenn Ihr Nettogewinn unter 2.300 Franken pro Jahr liegt, zahlen Sie keine AHV-Beiträge - die Ausgleichskasse erhebt aber einen Mindestbeitrag von etwa 500 Franken (ahv-iv.ch). Das ist ein wichtiger Punkt für Anfänger, die nur wenig verdienen.

Ein weiterer Aspekt: Wenn Sie mehrere Nebentätigkeiten haben, werden die Einkommen addiert. Sie zahlen nicht für jede Tätigkeit separat, sondern auf die Summe aller Nebeneinkommen.

Wichtige Erkenntnis AHV-Beiträge sind eine direkte Funktion Ihrer Berufskosten. Je mehr Sie legitim abziehen können, desto weniger Beiträge zahlen Sie. Das ist einer der Gründe, warum professionelle Dokumentation von Ausgaben sich auszahlt.

Berufskosten bei Nebenerwerb abziehen: Welche Ausgaben zählen

Hier liegt das größte Sparpotenzial - und hier machen viele Fehler. Nicht jede Ausgabe ist Berufskosten, und nicht alle Berufskosten werden akzeptiert, wenn Sie sie nicht dokumentieren.

Abzugsfähig sind Ausgaben, die notwendig und direkt mit der Erwerbstätigkeit verbunden sind. Das umfasst:

  • Materialkosten und Rohstoffe
  • Miete für ein Büro oder Atelier
  • Nebenkosten (Strom, Internet, Heizung - anteilig)
  • Versicherungen (Berufshaftpflicht, Krankenversicherung als Selbstständiger)
  • Fahrtkosten zur Arbeit und für Kundenbesuche
  • Telefon und Internet (anteilig für geschäftliche Nutzung)
  • Fortbildung und Fachliteratur
  • Werbung und Marketing
  • Buchführung und Steuerberatung
  • Abschreibungen für Maschinen und Ausrüstung

Was nicht abzugsfähig ist: Lebenshaltungskosten, private Ausgaben, Strafzinsen, Bußgelder. Auch Ausgaben für ein Homeoffice sind problematisch - Sie können nur den Anteil abziehen, der tatsächlich für die Geschäftstätigkeit genutzt wird, nicht den gesamten Raum.

Nahaufnahme von Belegen, Rechnungen und Geschäftsdokumenten auf einem Schreibtisch, organisiert und bereit zur Erfassung
Nahaufnahme von Belegen, Rechnungen und Geschäftsdokumenten auf einem Schreibtisch, organisiert und bereit zur Erfassung

Ein häufiger Fehler ist die fehlende Dokumentation. Das Steueramt akzeptiert Abzüge nur, wenn Sie Belege vorweisen können - Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge. Wer nur sagt „Ich habe etwa 3.000 Franken für Material ausgegeben", wird abgelehnt. Wer zehn Rechnungen von Lieferanten vorlegt, wird akzeptiert.

Bei größeren Investitionen (Maschinen, Möbel über 10.000 Franken) erfolgt eine Abschreibung über mehrere Jahre, nicht ein sofortiger voller Abzug. Das Steueramt hat hier klare Regeln.

Profi-Tipp Führen Sie ein einfaches Ausgabenbuch: Datum, Beschreibung, Betrag, Kategorie. Speichern Sie alle Belege digital oder in Papierform. Das erspart Ihnen später Diskussionen mit dem Steueramt und ermöglicht es Ihnen, bei der Steuererklärung schneller zu arbeiten.

Gewinnermittlung Selbstständigkeit Vorlage und Buchhaltung

Die Gewinnermittlung Selbstständigkeit Vorlage ist der zentrale Arbeitsschritt. Hier berechnen Sie, wie viel Sie tatsächlich verdient haben - und das ist nicht dasselbe wie das Geld auf Ihrem Konto.

Für Nebenerwerbstätige mit niedrigen Einkünften (unter 100.000 Franken Umsatz) reicht oft eine vereinfachte Buchhaltung. Sie müssen nicht doppelte Buchführung führen, sondern können mit einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung arbeiten:

Bruttoeinnahmen - Berufskosten = Nettogewinn

Der Nettogewinn ist die Basis für Ihre Steuererklärung und für die AHV-Beitragszahlung.

Eine typische Vorlage sieht so aus:

Posten Betrag
Einnahmen aus Dienstleistungen 25.000
Einnahmen aus Produktverkäufen 8.000
Bruttoeinnahmen gesamt 33.000
Materialkosten -5.000
Mietkosten Büro -3.600
Versicherungen -1.200
Fahrtkosten -1.500
Fortbildung -800
Berufskosten gesamt -12.100
Nettogewinn 20.900

Auf diesen Nettogewinn von 20.900 Franken zahlen Sie Steuern und AHV-Beiträge.

Ein wichtiger Punkt: Private Entnahmen sind keine Betriebsausgaben. Wenn Sie sich selbst 5.000 Franken vom Geschäftskonto auszahlen, reduziert das nicht Ihren Gewinn. Das Geld ist bereits in den Einnahmen enthalten.

Bei höheren Einkünften (über 100.000 Franken) oder wenn Sie mehrere Jahre Nebeneinkommen haben, empfehle ich, eine professionelle Buchhaltung zu führen oder führen zu lassen. Das kostet, spart aber oft mehr Steuern, weil alle Abzüge optimal genutzt werden.

Wichtige Erkenntnis Die Gewinnermittlung ist nicht kompliziert, aber sie muss präzise sein. Ein Fehler um 1.000 Franken kann bei hoher Steuerprogression 300-500 Franken Steuern kosten. Eine saubere Vorlage und regelmäßige Erfassung sparen Zeit und Geld.

Mehrwertsteuer und Umsatzgrenzen für Nebenerwerbstätige

Ob Sie Mehrwertsteuer zahlen müssen, hängt von Ihrem Umsatz ab - nicht vom Gewinn, sondern von den Bruttoeinnahmen.

Die Schwelle liegt bei 100.000 Franken pro Jahr. Solange Ihre Bruttoeinnahmen unter dieser Grenze liegen, sind Sie von der Mehrwertsteuerpflicht befreit. Das ist für die meisten Nebenerwerbstätigen relevant, da sie diese Grenze nicht erreichen.

Wenn Sie aber über 100.000 Franken liegen, müssen Sie sich bei der Eidgenössischen Zollverwaltung anmelden und Mehrwertsteuer erheben und abführen. Das ist eine zusätzliche administrative Last, aber auch ein Vorteil: Sie können Mehrwertsteuer auf Ihre Betriebsausgaben zurückfordern.

Ein Beispiel: Sie verdienen 120.000 Franken brutto. Sie sind mehrwertsteuerpflichtig. Ihre Materialkosten betragen 10.000 Franken inklusive 7,7 Prozent Mehrwertsteuer. Sie können diese Mehrwertsteuer zurückfordern - das sind etwa 770 Franken, die Sie nicht zahlen.

Für Nebenerwerbstätige unter 100.000 Franken ist das meist nicht relevant. Aber wenn Sie wachsen, sollten Sie diesen Punkt im Blick behalten.

Es gibt auch eine Wahlmöglichkeit: Selbst wenn Sie unter 100.000 Franken liegen, können Sie sich freiwillig zur Mehrwertsteuer anmelden. Das macht Sinn, wenn Sie viele Betriebsausgaben haben und Mehrwertsteuer zurückfordern können.

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Steuererklärung ausfüllen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die Steuererklärung bei Nebenerwerb ist strukturiert, aber Sie müssen wissen, wo welche Informationen hingehören.

Schritt 1: Sammeln Sie Ihre Unterlagen (vor Abgabefrist)

Bevor Sie die Steuererklärung öffnen, sammeln Sie alle relevanten Dokumente:

  • Kontoauszüge und Rechnungen (Einnahmen)
  • Belege für Berufskosten
  • Versicherungsdokumente
  • Gewinnermittlungsvorlage (bereits ausgefüllt)
  • Bestätigung von der Ausgleichskasse über AHV-Beiträge
  • Kontoauszüge für Vermögen und Kapitalerträge
Person sitzt konzentriert am Schreibtisch mit Laptop, Dokumenten und Taschenrechner, füllt die Steuererklärung aus, natürliches Licht fällt durch das Fenster
Person sitzt konzentriert am Schreibtisch mit Laptop, Dokumenten und Taschenrechner, füllt die Steuererklärung aus, natürliches Licht fällt durch das Fenster

Schritt 2: Tragen Sie Ihre Personalien ein

Das ist trivial, aber wichtig: Vollständiger Name, Adresse, AHV-Nummer, Betriebsnummer (falls vorhanden).

Schritt 3: Deklarieren Sie Ihre Einkünfte aus Nebenerwerb

Im Abschnitt „Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit" oder „Erwerbseinkommen" tragen Sie Ihren Nettogewinn ein - nicht die Bruttoeinnahmen. Das ist der Betrag aus Ihrer Gewinnermittlung.

Wenn Sie mehrere Nebentätigkeiten haben, deklarieren Sie sie zusammengefasst oder separat, je nach Kantonsformular. Manche Kantone wollen eine Zusammenfassung, andere verlangen separate Auflistung.

Schritt 4: Tragen Sie Ihre Berufskosten ein

Manche Kantone verlangen eine detaillierte Auflistung, andere akzeptieren einen Pauschalbetrag. Hier ist es wichtig zu wissen, welche Regel in Ihrem Kanton gilt. Bei Optimierte Steuern prüfen wir das für jeden Kanton individuell - denn hier gibt es große Unterschiede.

Schritt 5: Berücksichtigen Sie Sonderabzüge

Je nach Situation können Sie weitere Abzüge geltend machen:

  • Pauschalabzug für Gewinnungskosten (in manchen Kantonen)
  • Abzug für Altersvorsorge (3. Säule)
  • Kinderabzug
  • Ehegattenabzug
  • Schuldzinsen

Diese Abzüge reduzieren Ihr steuerbares Einkommen zusätzlich.

Schritt 6: Prüfen Sie Ihre Berechnung

Bevor Sie abgeben, rechnen Sie nach: Nettogewinn + andere Einkommen - Abzüge = steuerbares Einkommen. Das muss stimmen.

Schritt 7: Unterschreiben und abgeben

Die Steuererklärung muss unterschrieben sein. Die Abgabefrist ist kantonal unterschiedlich, liegt aber meist im März oder April. Wenn Sie zu spät einreichen, können Sie eine Fristverlängerung beantragen - das sollten Sie tun, bevor die Frist abläuft, nicht danach.

Profi-Tipp Nutzen Sie die digitale Steuererklärung, wenn Ihr Kanton sie anbietet. Sie ist schneller, weniger fehleranfällig und die Berechnung erfolgt automatisch. Wenn Sie viele Unterlagen haben, können Sie diese mit Apps wie OptiScanDoc von Optimierte Steuern einfach scannen und hochladen - das spart Zeit und reduziert Fehler.

Checkliste und häufige Fehler vermeiden

Bevor Sie Ihre Steuererklärung abgeben, nutzen Sie diese Checkliste:

  • Bin ich bei der Ausgleichskasse angemeldet? (Betriebsnummer notiert?)
  • Habe ich meine Gewinnermittlung korrekt berechnet? (Einnahmen - Kosten = Gewinn)
  • Alle Belege für Berufskosten vorhanden und sortiert?
  • AHV-Beiträge korrekt berechnet und bezahlt?
  • Weiß ich, ob ich mehrwertsteuerpflichtig bin?
  • Habe ich alle Einnahmen deklariert? (auch kleine Nebeneinkommen)
  • Habe ich nur abzugsfähige Kosten eingetragen?
  • Pauschalabzüge überprüft (gelten in meinem Kanton?)
  • Steuererklärung unterschrieben?
  • Abgabefrist überprüft (Fristverlängerung beantragt, falls nötig?)

Häufige Fehler:

  1. Bruttoeinnahmen statt Nettogewinn deklarieren - Das führt zu massiv zu hohen Steuern. Der Nettogewinn (nach Berufskosten) ist das, was Sie deklarieren.

  2. Berufskosten ohne Belege abziehen - Das Steueramt akzeptiert Abzüge nur, wenn Sie sie nachweisen können. Pauschalabzüge sind eine Ausnahme, aber auch die müssen in Ihrem Kanton zulässig sein.

  3. Private Ausgaben als Berufskosten deklarieren - Wer sein Wohnzimmer als Homeoffice deklariert oder die private Krankenversicherung abzieht, wird abgelehnt. Das ist eine der häufigsten Beanstandungen.

  4. Mehrere Nebentätigkeiten nicht zusammengefasst - Sie müssen alle Nebeneinnahmen zusammenrechnen, nicht separat deklarieren. Das beeinflusst auch Ihre AHV-Beiträge.

  5. Anmeldung bei der Ausgleichskasse vergessen - Ohne Anmeldung sind Sie nicht versichert und riskieren Nachzahlungen. Das ist ein teurer Fehler.

  6. Keine Unterschrift auf der Steuererklärung - Viele digitale Systeme erfordern eine digitale Unterschrift oder eine beglaubigte Unterschrift. Ohne diese wird die Erklärung nicht akzeptiert.

  7. Zu spät einreichen ohne Fristverlängerung - Die Frist ist streng. Wenn Sie zu spät sind, beantragen Sie sofort eine Verlängerung. Optimierte Steuern kümmert sich um diese administrativen Details, damit Sie nicht in Verzug geraten.


Die steuererklärung nebenerwerb ist nicht kompliziert, wenn Sie die Grundregeln verstehen und konsequent dokumentieren. Viele Fehler entstehen durch fehlende Planung oder unvollständige Unterlagen - beides ist vermeidbar.

Wenn Sie mehrere Einkommensquellen haben oder Ihre Situation komplex ist (Immobilien, hohe Berufskosten, mehrere Kantone), lohnt sich professionelle Unterstützung. Bei Optimierte Steuern nutzen wir unsere 30 Jahre Erfahrung und eine KI-gestützte Plattform, um sicherzustellen, dass Sie alle zulässigen Abzüge erhalten und keine Fehler machen. Mit der OptiScanDoc-App können Sie Ihre Belege einfach scannen und hochladen - wir kümmern uns um den Rest und liefern Ihnen unterschriftsfertige Unterlagen per Post.

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Häufig gestellte Fragen

Muss ich jeden Nebenverdienst in der Steuererklärung angeben?

Ja, jeder Nebenverdienst aus selbstständiger Erwerbstätigkeit muss in der Steuererklärung deklariert werden, unabhängig von der Höhe. Das Steueramt berücksichtigt alle steuerbaren Einkünfte bei der Veranlagung. Auch kleine Nebeneinkommen können zu Steuernachzahlungen führen, wenn sie nicht angegeben werden. Wichtig: Der Unterschied zwischen Hobby und selbstständiger Erwerbstätigkeit liegt in der Gewinnerzielungsabsicht - wenn Sie regelmässig und mit Erfolgsabsicht tätig sind, gilt es als Nebenerwerb und muss deklariert werden.

Welche Abzüge kann ich bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit geltend machen?

Bei Nebenerwerb sind alle notwendigen Berufsauslagen abzugsfähig: Materialkosten, Büroausstattung, Fahrtkosten, Versicherungen, Miete für Arbeitszimmer (anteilig), Telefon und Internet sowie Fortbildungskosten. Wichtig ist die Dokumentation durch Belege. Pauschalabzüge sind oft günstiger als Einzelnachweise - informieren Sie sich bei Ihrem Steueramt über kantonsspezifische Regelungen. Privatentnahmen und persönliche Ausgaben sind nicht abzugsfähig.

Muss ich mich bei der AHV anmelden, wenn ich nebenberuflich selbstständig bin?

Ja, Sie müssen sich bei der Ausgleichskasse anmelden, wenn Ihr Nebeneinkommen eine bestimmte Grenze überschreitet (ca. 2'300 CHF pro Jahr). Die Ausgleichskasse ist Ihre erste Anlaufstelle für AHV-, IV- und EO-Beiträge. Als Nebenerwerbstätiger zahlen Sie Sozialversicherungsbeiträge auf dem Nettogewinn. Die genauen Schwellenwerte können je nach Kanton variieren - kontaktieren Sie die zuständige Ausgleichskasse in Ihrer Region.

Wie wirkt sich ein Nebenerwerb auf mein steuerbares Einkommen und meine Steuerlast aus?

Der Nebenerwerb wird zu Ihrem Haupteinkommen addiert und erhöht somit Ihr steuerbares Einkommen. Dies führt aufgrund der Steuerprogression oft zu einer höheren Steuerbelastung. Ein Beispiel: Ein Jahreseinkommen von 80'000 CHF mit 10'000 CHF Nebenerwerb ergibt 90'000 CHF steuerbares Einkommen. Allerdings können Sie durch maximale Abzüge (Berufskosten, AHV-Beiträge) den Gewinn reduzieren und somit Ihre Steuerlast senken.

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Frequently Asked Questions

Muss ich jeden Nebenverdienst in der Steuererklärung angeben?

Ja, jeder Nebenverdienst aus selbstständiger Erwerbstätigkeit muss in der Steuererklärung deklariert werden, unabhängig von der Höhe. Das Steueramt berücksichtigt alle steuerbaren Einkünfte bei der Veranlagung. Auch kleine Nebeneinkommen können zu Steuernachzahlungen führen, wenn sie nicht angegeben werden. Wichtig: Der Unterschied zwischen Hobby und selbstständiger Erwerbstätigkeit liegt in der Gewinnerzielungsabsicht – wenn Sie regelmässig und mit Erfolgsabsicht tätig sind, gilt es als Nebenerwerb und muss deklariert werden.

Welche Abzüge kann ich bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit geltend machen?

Bei Nebenerwerb sind alle notwendigen Berufsauslagen abzugsfähig: Materialkosten, Büroausstattung, Fahrtkosten, Versicherungen, Miete für Arbeitszimmer (anteilig), Telefon und Internet sowie Fortbildungskosten. Wichtig ist die Dokumentation durch Belege. Pauschalabzüge sind oft günstiger als Einzelnachweise – informieren Sie sich bei Ihrem Steueramt über kantonsspezifische Regelungen. Privatentnahmen und persönliche Ausgaben sind nicht abzugsfähig.

Muss ich mich bei der AHV anmelden, wenn ich nebenberuflich selbstständig bin?

Ja, Sie müssen sich bei der Ausgleichskasse anmelden, wenn Ihr Nebeneinkommen eine bestimmte Grenze überschreitet (ca. 2'300 CHF pro Jahr). Die Ausgleichskasse ist Ihre erste Anlaufstelle für AHV-, IV- und EO-Beiträge. Als Nebenerwerbstätiger zahlen Sie Sozialversicherungsbeiträge auf dem Nettogewinn. Die genauen Schwellenwerte können je nach Kanton variieren – kontaktieren Sie die zuständige Ausgleichskasse in Ihrer Region.

Wie wirkt sich ein Nebenerwerb auf mein steuerbares Einkommen und meine Steuerlast aus?

Der Nebenerwerb wird zu Ihrem Haupteinkommen addiert und erhöht somit Ihr steuerbares Einkommen. Dies führt aufgrund der Steuerprogression oft zu einer höheren Steuerbelastung. Ein Beispiel: Ein Jahreseinkommen von 80'000 CHF mit 10'000 CHF Nebenerwerb ergibt 90'000 CHF steuerbares Einkommen. Allerdings können Sie durch maximale Abzüge (Berufskosten, AHV-Beiträge) den Gewinn reduzieren und somit Ihre Steuerlast senken.