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So ziehen Sie abzugsfähige Krankheitskosten von der Steuer ab

Zuletzt aktualisiert: November 2, 2026

Kurzübersicht

Krankheitskosten abzugsfähig sind in der Steuererklärung Schweiz nur jene selbst getragenen Ausgaben, die weder Krankenkasse noch Unfallversicherung erstatten. Abzugsfähig ist erst der Betrag, der den Selbstbehalt von meist fünf Prozent des Reineinkommens übersteigt. Belege und ärztliche Verordnungen müssen vollständig vorliegen.

  • Nur nicht erstattete Kosten nach Abzug aller Versicherungsleistungen zählen als selbst getragene Kostenlast.
  • Bei einem Reineinkommen von CHF 80'000 und fünf Prozent Selbstbehalt bleiben CHF 4'000 unberücksichtigt.
  • Zahnarztkosten sind nur bei medizinischer Notwendigkeit abzugsfähig, reine Kosmetik fällt weg.
  • Krankenkassenprämien und Krankheitskosten gehören in getrennte Felder der Steuererklärung.
  • Der häufigste Fehler ist der Eintrag des Bruttobetrags statt des Eigenanteils.

Inhaltsverzeichnis

Welche Krankheitskosten sind in der Steuererklärung abzugsfähig

Krankheitskosten abzugsfähig in der Steuererklärung Schweiz: Gemeint sind jene Ausgaben, die Sie selbst bezahlt haben und die weder Krankenkasse noch Unfallversicherung zurückerstatten. Genau hier gehen Abzüge häufig verloren. Wer nicht sauber trennt, verliert Geld. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Abziehen der Krankheitskosten finden Sie in unserem Ratgeber.

Die Grundregel ist einfach. Abzugsfähig sind Gesundheitskosten, die durch Krankheit oder Unfall entstehen, selbst getragen und nachgewiesen sind. Nicht erstattete Kosten sind das Schlüsselwort. Es zählt nur der Betrag, der nach allen Versicherungsleistungen bei Ihnen hängen bleibt.

Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer regelt den Abzug in Artikel 33. Die Kantone setzen teilweise eigene Grenzen. Wer die Grundlage im Detail nachlesen will, findet sie in der amtlichen Gesetzessammlung zum DBG.

Ärztlich verordnete Behandlungen und Therapien

Ärztlich verordnete Behandlungen zählen zu den Kernabzügen. Das gilt für Arztbesuche, Physiotherapie, Psychotherapie und andere Therapien, die ein Arzt schriftlich anordnet. Entscheidend ist die Verordnung, nicht die Rechnung allein.

Achten Sie auf diese Punkte:

  • Ärztliche Verordnung aufbewahren
  • Rechnungen müssen auf Ihren Namen lauten
  • Nur den nicht erstatteten Anteil eintragen
  • Therapiekosten über mehrere Jahre lückenlos dokumentieren

Medikamente und medizinische Hilfsmittel

Medikamente sind abzugsfähig, wenn ein Arzt sie verschreibt. Rezeptfreie Mittel ohne Verordnung fallen in der Regel weg. Bei Hilfsmitteln wie Hörgeräten, Brillen oder orthopädischen Schuhen zählt der Eigenanteil nach Abzug der Versicherung.

Abonnementsgebühren für Hörgeräte oder ähnliche laufende Kosten sind ebenfalls ein Thema. Tragen Sie nur den Betrag ein, den die Krankenkasse nicht übernimmt.

Selbstbehalt Krankheitskosten Steuern: Die Fünf-Prozent-Regel

Der Selbstbehalt Krankheitskosten Steuern ist der wichtigste Bremsklotz beim Abzug. Der Selbstbehalt richtet sich nach den Regeln des jeweiligen Kantons und der direkten Bundessteuer. Erst was darüber liegt, zählt.

Das heisst: Kleine Rechnungen summieren sich oft, bringen aber steuerlich nichts. Erst wenn Ihre ungedeckten Kosten die Schwelle überschreiten, sind Krankheitskosten abzugsfähig. Rechnen Sie den Selbstbehalt vorher aus, bevor Sie Belege zusammensuchen.

Ein einfaches Rechenbeispiel:

  • Reineinkommen: CHF 80'000
  • Selbstbehalt fünf Prozent: CHF 4'000
  • Selbst getragene Krankheitskosten: CHF 6'500
  • Tatsächlich abzugsfähig: CHF 2'500

Prüfen Sie die genaue Regel für Ihren Kanton. Die Unterschiede zwischen Bundessteuer und kantonalen Steuern sind real. Die kantonale Steuerverwaltung Ihres Wohnsitzkantons nennt die geltenden Werte.

Zahnarztkosten Steuererklärung abziehen: Das gilt

Zahnarztkosten Steuererklärung abziehen funktioniert, aber nur für den nicht erstatteten Teil. Zahnarztbehandlungen gelten als Krankheitskosten, sofern sie der Heilung dienen. Reine Kosmetik ohne medizinische Notwendigkeit fällt weg.

Kieferorthopädische Behandlungen sind ein Sonderfall. Ob sie abzugsfähig sind, hängt von der medizinischen Notwendigkeit ab und wird je nach Fall beurteilt. Lassen Sie sich die Notwendigkeit ärztlich bestätigen.

So gehen Sie vor:

  • Alle Zahnarztrechnungen des Jahres sammeln
  • Erstattungen der Krankenkasse abziehen
  • Ärztliches Zeugnis bei kieferorthopädischen Fällen beilegen
  • Nur den Eigenanteil in die Steuererklärung eintragen

Krankheitskosten Belege Steuererklärung: So dokumentieren Sie richtig

Krankheitskosten Belege Steuererklärung heisst: Jede Zahl muss nachweisbar sein. Abzüge müssen belegt werden. Fehlt ein Nachweis, kann der Abzug entfallen.

Frau scannt Arztrechnungen für die Steuererklärung, um Krankheitskosten abzugsfähig zu dokumentieren.
Frau scannt Arztrechnungen für die Steuererklärung, um Krankheitskosten abzugsfähig zu dokumentieren.

Ordnung schlägt Menge. Legen Sie für jede Rechnung drei Dinge ab: Datum, Betrag und Zahlungsnachweis. Scannen Sie alles digital und benennen Sie die Dateien klar. So finden Sie bei einer Nachforderung des Steueramts alles in Minuten.

Diese Belege brauchen Sie:

  • Arzt- und Therapierechnungen
  • Quittungen für Medikamente mit Verordnung
  • Versicherungsabrechnungen mit ausgewiesener Rückerstattung
  • Zahlungsbelege der Krankenkasse
  • Ärztliche Zeugnisse und Verordnungen

Prüfen Sie, welche Anforderungen Ihr Kanton an digitale Belege stellt. Bewahren Sie Papiere auf, bis der Bescheid rechtskräftig ist.

Krankenkassenprämien Steuererklärung Abzug: Abgrenzung und Regeln

Krankenkassenprämien und Krankheitskosten sind zwei getrennte Abzüge - und genau hier passieren die meisten Fehler. Wer beides vermischt, verliert entweder den einen oder den anderen Abzug. Die folgende Gegenüberstellung macht die Unterschiede greifbar.

Merkmal Krankenkassenprämien Krankheitskosten
Was wird abgezogen? Prämien der Grundversicherung Selbst getragene Behandlungskosten
Gilt ein Selbstbehalt? Nein, eigener Abzug Ja, meist fünf Prozent des Reineinkommens
Belege nötig? Prämienabrechnung der Kasse Rechnungen, Verordnungen, Zahlungsnachweise
Wo im Formular? Eigenes Feld für Prämien Feld für Krankheitskosten

Franchise und Selbstbehalt der Krankenkasse. Die Franchise und der prozentuale Selbstbehalt Ihrer Krankenkasse sind Teil Ihrer selbst getragenen Kosten - nicht der Prämien. Führen Sie diese Beträge getrennt von den Prämien auf und rechnen Sie sie den Krankheitskosten zu. Die Versicherungsabrechnung weist beide Positionen getrennt aus und dient als Nachweis.

Behindertungsbedingte Kosten. Diese folgen eigenen Regeln und gehören weder in die Zeile für Prämien noch ungeprüft in die Zeile für Krankheitskosten. Prüfen Sie das Merkblatt Ihres Kantons, bevor Sie solche Kosten geltend machen.

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So ordnen Sie Belege richtig zu:

  • Prämienabrechnungen der Krankenkasse → Feld für Krankenkassenprämien
  • Arzt-, Therapie- und Zahnarztrechnungen → Feld für Krankheitskosten
  • Franchise- und Selbstbehaltsabrechnungen → Krankheitskosten, nicht Prämien
  • Rezeptfreie Medikamente ohne Verordnung → in der Regel kein Abzug

Achtung: Wer dieselbe Rechnung sowohl bei den Prämien als auch bei den Krankheitskosten aufführt, riskiert eine Nachforderung des Steueramts. Prüfen Sie jede Zeile einmal gegen die Belege, bevor Sie die Erklärung absenden.

Die kantonale Steuerverwaltung stellt Merkblätter bereit, die die Zuordnung und die jeweiligen Besonderheiten erklären. Ein Blick dort lohnt sich, wenn Sie unsicher sind, in welches Feld ein Betrag gehört.

Schritt für Schritt: Krankheitskosten in die Steuererklärung eintragen

Die meisten Ratgeber erklären die Regeln, lassen aber offen, wie die Kosten tatsächlich in das Formular kommen. Hier ist der Ablauf, der sich in der Praxis bewährt hat - von der Belegsammlung bis zur Eingabe.

Schritt 1: Belege vollständig sammeln. Legen Sie für das Steuerjahr alle Arzt-, Therapie- und Zahnarztrechnungen, Medikamentenquittungen mit Verordnung sowie Hilfsmittelbelege in einen Ordner - digital oder physisch. Entscheidend ist, dass jede Rechnung auf Ihren Namen lautet und der Zahlungsnachweis vorliegt.

Schritt 2: Erstattungen abziehen. Ordnen Sie jeder Rechnung die Leistung der Krankenkasse oder Unfallversicherung zu. Nur der Betrag, der nach Abzug aller Rückerstattungen übrig bleibt, ist Ihre selbst getragene Kostenlast. Die Versicherungsabrechnungen dienen dabei als Nachweis.

Schritt 3: Reineinkommen und Selbstbehalt berechnen. Ermitteln Sie Ihr Reineinkommen gemäß Steuererklärung und wenden Sie den Selbstbehalt Ihres Kantons an - bei der direkten Bundessteuer und in vielen Kantonen sind es fünf Prozent. Das Ergebnis ist Ihre Schwelle.

Schritt 4: Abzugsfähigen Restbetrag ermitteln. Ziehen Sie die Schwelle von Ihren selbst getragenen Kosten ab. Nur der Betrag darüber ist abzugsfähig. Liegen Ihre Kosten darunter, entfällt der Abzug - die Rechnungen können aber im nächsten Jahr erneut geprüft werden, wenn sie dort anfallen.

Schritt 5: Im Formular eintragen. Tragen Sie ausschließlich den Restbetrag in das entsprechende Feld für Krankheitskosten ein - nicht den Bruttobetrag. Die genaue Bezeichnung des Feldes unterscheidet sich je nach Kanton und Software. Prüfen Sie vor dem Absenden, ob Ihr Kanton zusätzliche Angaben wie eine Aufstellung der Kosten verlangt.

Schritt 6: Belege geordnet beilegen. Sortieren Sie die Belege nach Kostenart und legen Sie eine kurze Aufstellung bei, die den Rechenweg nachvollziehbar macht. Das erleichtert dem Steueramt die Prüfung und reduziert Rückfragen.

Schritt 7: Eingabe gegenprüfen. Vergleichen Sie den eingetragenen Betrag mit Ihrer eigenen Berechnung und den Belegen. Achtung: Der häufigste Fehler ist, den Bruttobetrag statt des Eigenanteils einzutragen - das Steueramt korrigiert das sofort und Sie verlieren Zeit.

Ein Rechenbeispiel zur Verdeutlichung: Bei einem Reineinkommen von CHF 90'000 und einem Selbstbehalt von fünf Prozent (CHF 4'500) sowie selbst getragenen Krankheitskosten von CHF 7'200 beträgt der abzugsfähige Betrag CHF 2'700. Tragen Sie genau diese CHF 2'700 ein - nicht die CHF 7'200.

Die kantonale Steuerverwaltung stellt auf ihrer Website Merkblätter und teilweise Online-Hilfen zur Verfügung, die die Feldbezeichnungen und Besonderheiten erklären. Ein Blick dort lohnt sich, bevor Sie die Erklärung absenden.

Häufige Fehler und nicht abzugsfähige Ausgaben vermeiden

Viele Abzüge scheitern an Kleinigkeiten. Diese Ausgaben sind in der Regel nicht abzugsfähig:

  • Rezeptfreie Medikamente ohne Verordnung
  • Rein kosmetische Behandlungen
  • Kosten, die die Krankenkasse voll erstattet hat
  • Ausgaben ohne Beleg
  • Prämien der Grundversicherung in der Zeile für Krankheitskosten

Ein weiterer Fehler ist das Doppelt-Eintragen. Wer denselben Betrag bei den Prämien und bei den Krankheitskosten aufführt, riskiert eine Nachforderung. Prüfen Sie jede Zeile einmal gegen die Belege. Wer alle Steuerabzüge maximieren möchte, findet im umfassenden Ratgeber weitere Strategien.

Ihre Krankheitskosten professionell prüfen lassen

Die Selbstbehaltsregeln, kantonale Unterschiede und lückenhafte Belege kosten oft viel Zeit. Wie Sie Ihre Steuererklärung prüfen lassen können, erklärt unsere Anleitung. Bei Optimierte Steuern unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung.

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Häufig gestellte Fragen

Welche Krankheitskosten kann ich in der Steuererklärung abziehen?

Abzugsfähig sind selbst getragene Krankheits- und Unfallkosten, die nicht von einer Versicherung erstattet werden. Dazu zählen ärztlich verordnete Behandlungen, Therapien, Medikamente, Hilfsmittel wie Hörgeräte sowie Zahnarztkosten. Voraussetzung ist, dass die Kosten nachgewiesen sind und der Selbstbehalt von fünf Prozent des Reineinkommens überschritten wird. Nicht abzugsfähig sind Ausgaben für rein kosmetische Behandlungen oder Kosten, die eine Versicherung bereits übernommen hat.

Kann ich Krankenkassenprämien als Krankheitskosten abziehen?

Nein, Krankenkassenprämien zählen nicht zu den Krankheitskosten. Sie werden separat als allgemeiner Abzug geltend gemacht, nicht über den Selbstbehalt. Das ist ein häufiger Fehler: Wer Prämien und Krankheitskosten vermischt, verliert den Anspruch auf den korrekten Pauschalabzug für Prämien. Trennen Sie beide Positionen in der Steuererklärung sauber und belegen Sie sie getrennt.

Wie hoch muss der Selbstbehalt sein, damit Krankheitskosten abzugsfähig sind?

Der Selbstbehalt beträgt in der Regel fünf Prozent des Reineinkommens oder des steuerbaren Einkommens, je nach Kanton. Nur der Betrag, der diese Schwelle übersteigt, ist abzugsfähig. Bei einem Reineinkommen von CHF 80'000 liegt der Selbstbehalt also bei CHF 4'000. Liegen Ihre Krankheitskosten darunter, können Sie nichts abziehen. Prüfen Sie die kantonale Regelung, da die Berechnungsgrundlage variiert.

Welche Belege muss ich für den Abzug von Krankheitskosten aufbewahren?

Bewahren Sie Arztrechnungen, Quittungen für Medikamente, Therapiebestätigungen und Versicherungsabrechnungen auf. Wichtig ist der Nachweis, dass die Kosten selbst getragen und nicht erstattet wurden. Ein ärztliches Zeugnis kann bei verordneten Behandlungen helfen. Digitale Belege sind zulässig, solange sie lesbar und vollständig sind. Belege sollten geordnet aufbewahrt werden.


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