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Steuererklärung Abzüge 2026: Welche geltend machen
Inhaltsverzeichnis
- Welche Abzüge sind in der Steuererklärung möglich
- Berufsauslagen in der Steuererklärung Schweiz richtig abziehen
- Säule 3a Steuerabzug: Maximale Vorsorgebeiträge
- Liegenschaftsunterhalt in der Steuererklärung
- Krankheitskosten in der Steuererklärung geltend machen
- Weitere Abzugsmöglichkeiten: Kinderabzüge, Spenden, Alimente
- Steueroptimierung für Home-Office und komplexe Fälle
- Checkliste: Belege sammeln und Abzüge dokumentieren
Zuletzt aktualisiert: 7. August 2026
Welche Abzüge sind in der Steuererklärung möglich
Die Steuererklärung bietet vielen Schweizer Steuerpflichtigen die Möglichkeit, ihre Steuerbelastung durch gezielt geltend gemachte Abzüge deutlich zu senken. Wer weiss, welche Abzüge zulässig sind und diese korrekt dokumentiert, kann erhebliche Ersparnisse realisieren. Bei Optimierte Steuern wissen wir aus über 30 Jahren Erfahrung, dass viele Steuerzahler Abzugspotenziale übersehen, weil sie nicht systematisch vorgehen oder die Regeln zwischen Bund und Kantonen nicht kennen.
Die wichtigsten Abzugskategorien sind Berufsauslagen, Vorsorgebeiträge (Säule 3a und Pensionskasse), Liegenschaftsunterhalt, Krankheitskosten, Kinderabzüge, Spenden und Alimente. Jede Kategorie hat eigene Spielregeln und Nachweispflichten. Das Verstehen dieser Unterschiede ist entscheidend, um keine Chancen zu verpassen.
Das steuerbares Einkommen wird durch diese Abzüge direkt reduziert. Je grösser der Abzug, desto niedriger die Steuerbelastung. Deshalb lohnt sich die genaue Prüfung: Ein übersehener Abzug von 5'000 Franken kann je nach Kanton und Einkommen 500-1'500 Franken Steuern kosten.
Berufsauslagen in der Steuererklärung Schweiz richtig abziehen
Berufsauslagen sind Kosten, die unmittelbar mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Sie sind eine der häufigsten und wirksamsten Abzugsmöglichkeiten für Arbeitnehmer und Selbstständige. Viele Steuerpflichtige kennen zwar die Grundkategorie, wissen aber nicht, welche spezifischen Posten darunter fallen.

Berufsauslagen umfassen Fahrtkosten zur Arbeitsstelle, Berufskleidung, Werkzeuge, Fachliteratur, Fortbildungskosten und Bewerbungsausgaben. Auch Kontoführungsgebühren für berufliche Konten und Versicherungsprämien für Berufsunfähigkeit gehören dazu. Der Schlüssel liegt darin, dass diese Kosten notwendig sind, um die berufliche Tätigkeit auszuüben oder zu erhalten.
Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand
Fahrtkosten sind einer der grössten Posten bei den Berufsauslagen. Der Weg von zu Hause zur Arbeitsstelle ist grundsätzlich abzugsfähig - allerdings mit einer wichtigen Ausnahme: Bei Wochenaufenthaltern (Personen, die unter der Woche am Arbeitsort übernachten) sind die Fahrtkosten oft nicht abzugsfähig, weil sie als private Kosten betrachtet werden.
Für Pendler gilt: Die tatsächlichen Fahrtkosten können abgezogen werden, oder es wird ein Pauschalabzug gewährt. Welche Variante günstiger ist, hängt vom Kanton ab. Manche Kantone erlauben einen Pauschalabzug pro Kilometer, andere akzeptieren nur tatsächliche Kosten mit Nachweisen. Informieren Sie sich bei der kantonalen Steuerbehörde, welche Regelung in Ihrem Kanton gilt.
Der Verpflegungsmehraufwand kommt hinzu, wenn Sie wegen beruflicher Abwesenheit zusätzliche Verpflegungskosten haben. Das ist relevant für Geschäftsreisen oder Ausseneinsätze. Im Gegensatz zu privaten Mahlzeiten zu Hause sind diese Kosten abzugsfähig, wenn sie dokumentiert sind. Viele Kantone gewähren auch hier Pauschalbeträge pro Tag, was die Dokumentation vereinfacht.
Weiterbildung und Bewerbungskosten
Weiterbildungskosten sind abzugsfähig, wenn sie der Erhaltung oder Verbesserung der beruflichen Fähigkeiten dienen. Das gilt für Kurse, Seminare, Online-Trainings und sogar Lehrbücher. Die Kosten müssen aber mit der ausgeübten oder angestrebten Tätigkeit zusammenhängen - eine Umschulung in einen völlig neuen Beruf könnte schwieriger zu begründen sein.
Bewerbungskosten (Porto, Druck, Reisen zu Vorstellungsgesprächen) sind ebenfalls abzugsfähig, wenn Sie sich um eine neue Stelle bemühen. Viele Steuerzahler vergessen diese Position, obwohl sie oft mehrere hundert Franken ausmachen.
:::Fazit Berufsauslagen sind eine der zuverlässigsten Möglichkeiten, die Steuerbelastung zu senken. Systematische Dokumentation und Kenntnis der kantonalen Regeln sind der Schlüssel zu maximalen Abzügen. :::
Säule 3a Steuerabzug: Maximale Vorsorgebeiträge
Der Säule 3a Steuerabzug ist einer der wirksamsten Hebel zur Steueroptimierung. Beiträge in die Säule 3a (gebundene Altersvorsorge) sind vollständig vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. Das bedeutet: Jeder Franken, den Sie in die Säule 3a einzahlen, reduziert direkt Ihre Steuerbelastung.
Die maximalen Beitragssätze werden jährlich festgelegt und hängen davon ab, ob Sie einer Pensionskasse angehören. Wer in einer Pensionskasse versichert ist, kann einen Betrag X abziehen. Wer keine Pensionskasse hat (beispielsweise Selbstständige), kann einen höheren Betrag abziehen. Diese Beträge ändern sich regelmässig - es lohnt sich, die aktuellen Limits zu kennen.
:::Wichtig Verpassen Sie nicht die Frist für Säule 3a-Einzahlungen. Die Einzahlung muss bis 31. Dezember erfolgen, um im laufenden Steuerjahr geltend gemacht zu werden. Wer später einzahlt, kann den Abzug erst im folgenden Jahr geltend machen. :::
Die Säule 3a ist nicht nur eine Steuersparmassnahme, sondern auch eine Altersvorsorgestrategie. Das eingezahlte Geld wird für die Rente angelegt und ist bis zum Renteneintritt gebunden. Viele Steuerpflichtige nutzen diese Kombination: Sie sparen Steuern heute und bauen gleichzeitig Vermögen für später auf.
Liegenschaftsunterhalt in der Steuererklärung
Liegenschaftsunterhalt ist für Immobilienbesitzer ein bedeutender Abzugsposten. Alle Kosten, die zur Instandhaltung einer Liegenschaft notwendig sind, sind abzugsfähig. Das umfasst Reparaturen, Wartung, Reinigung, Versicherungen und Verwaltungsgebühren.
Der entscheidende Unterschied liegt zwischen Instandhaltung und Verbesserung. Diese Grenzziehung ist häufig Anlass für Diskussionen mit den Steuerbehörden und erfordert Sorgfalt bei der Dokumentation.
Werterhaltende Massnahmen versus Verbesserungen
Werterhaltende Massnahmen (auch Instandhaltung genannt) sind sofort abzugsfähig. Das sind Arbeiten, die den Zustand der Liegenschaft erhalten, aber nicht wesentlich verbessern. Beispiele: Dachziegel ersetzen (gleiche Qualität), Fenster streichen, defekte Rohre reparieren, Heizung warten.
Verbesserungen sind nicht sofort abzugsfähig. Sie erhöhen den Wert der Liegenschaft oder verlängern ihre Lebensdauer erheblich. Beispiele: Neue Fenster mit besserer Isolierung, Wärmedämmung der Fassade, Aufzug einbauen, Dachgeschoss ausbauen. Diese Kosten müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
Die Praxis zeigt: Diese Unterscheidung ist oft grenzwertig. Ein Dachersatz mit gleichen Materialien ist Instandhaltung. Ein Dachersatz mit verbesserter Isolierung könnte als Verbesserung eingestuft werden. Deshalb ist die genaue Dokumentation wichtig - Rechnungen sollten klar beschreiben, was gemacht wurde.
:::Tipp Lassen Sie sich von Handwerkern detaillierte Rechnungen ausstellen, auf denen die Art der Arbeiten beschrieben ist. Das hilft bei einer allfälligen Kontrolle durch die Steuerbehörde. Trennen Sie Instandhaltung und Verbesserungen in Ihrer Buchhaltung. :::
Krankheitskosten in der Steuererklärung geltend machen
Krankheitskosten sind abzugsfähig, aber mit einer wichtigen Einschränkung: Sie müssen eine Mindestgrenze überschreiten. Viele Kantone erlauben den Abzug erst ab 5 Prozent des steuerbaren Einkommens. Das bedeutet: Nur der Betrag über dieser Grenze ist abzugsfähig.
Beispiel: Steuerbares Einkommen 100'000 Franken, Grenze 5 Prozent = 5'000 Franken. Krankheitskosten 7'000 Franken. Abzugsfähig sind 2'000 Franken (7'000 - 5'000).
Diese Regelung variiert nach Kanton. Manche Kantone haben andere Grenzsätze oder erlauben höhere Abzüge. Informieren Sie sich bei Ihrer kantonalen Steuerbehörde über die genaue Regelung.
Krankenkassenprämien und Selbstbehalte
Krankenkassenprämien sind ein grosser Posten bei den Krankheitskosten. Die Grundversicherungsprämie ist teilweise abzugsfähig - der genaue Anteil hängt vom Kanton ab. Manche Kantone erlauben den Abzug der gesamten Prämie, andere nur eines Anteils.
Selbstbehalte und Kostenbeteiligungen (Franchise, Zuzahlungen) sind ebenfalls abzugsfähig. Sie müssen aber zusammen mit anderen Krankheitskosten die Mindestgrenze überschreiten, um geltend gemacht zu werden.
Zahnarzt, Therapie und weitere Gesundheitsausgaben
Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie sind abzugsfähig. Das gilt auch für therapeutische Massnahmen wie Physiotherapie, Psychotherapie und Osteopathie - sofern diese von einem anerkannten Therapeuten durchgeführt werden.
Brillen und Kontaktlinsen, Hörgeräte und orthopädische Hilfsmittel sind ebenfalls abzugsfähig. Wellness- und Fitnessmassnahmen (Fitnessstudio, Yoga) sind hingegen nicht abzugsfähig, es sei denn, sie sind ärztlich verordnet.
:::Fazit Sammeln Sie alle Belege für Krankheitskosten. Auch kleine Positionen addieren sich. Übersteigen die Gesamtkosten die Mindestgrenze, lohnt sich der Abzug erheblich. :::
Weitere Abzugsmöglichkeiten: Kinderabzüge, Spenden, Alimente
Neben den grossen Kategorien gibt es weitere Abzugsmöglichkeiten, die oft übersehen werden. Diese sind zwar häufig kleinere Beträge, aber zusammen können sie erheblich sein.
Kinderabzüge und Sozialabzüge
Kinderabzüge werden für jedes Kind unter einer bestimmten Altersgrenze gewährt. Die Höhe und die Altersgrenze variieren stark nach Kanton. Manche Kantone gewähren Abzüge bis zum 16. Lebensjahr, andere bis zum 25. Lebensjahr (wenn das Kind in Ausbildung ist).
Sozialabzüge sind Abzüge für Personen, die Angehörige unterstützen oder versorgen. Das können Eltern, Grosseltern oder andere Familienangehörige sein. Die Voraussetzungen sind streng: Der Unterstützte muss in der Schweiz wohnhaft sein, und die Unterstützung muss dokumentiert sein.
Spenden und gemeinnützige Organisationen
Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen sind abzugsfähig. Das gilt für Spenden an Hilfswerke, Kirchen, Schulen und gemeinnützige Vereine. Voraussetzung ist, dass die Organisation vom Kanton als gemeinnützig anerkannt ist.
Nicht alle Organisationen sind abzugsfähig. Politische Parteien und Kampagnen sind beispielsweise nicht abzugsfähig, auch wenn sie gemeinnützige Ziele verfolgen. Überprüfen Sie vor der Spende, ob die Organisation abzugsfähig ist.
Alimente und Unterhaltsbeiträge
Alimente (Unterhaltsleistungen an geschiedene oder getrennte Partner) sind vollständig abzugsfähig. Das Gleiche gilt für Unterhaltsbeiträge an Kinder oder andere Familienangehörige, sofern diese gesetzlich oder vertraglich verpflichtet sind.
Diese Abzüge sind oft bedeutsam, weil sie regelmässige, hohe Beträge darstellen. Dokumentieren Sie diese Zahlungen sorgfältig - die Steuerbehörde wird sie überprüfen.
Steueroptimierung für Home-Office und komplexe Fälle
Seit der Ausbreitung von Remote Work ist die Steueroptimierung für Home-Office ein wichtiges Thema. Viele Steuerzahler arbeiten teilweise oder vollständig von zu Hause aus und wissen nicht, wie sie diese Kosten abziehen können.
Die Home-Office-Kosten sind abzugsfähig, wenn Sie regelmässig von zu Hause aus arbeiten. Das umfasst einen Anteil der Miete, Nebenkosten, Möbel und Ausrüstung. Der Abzug wird oft als Pauschalabzug pro Quadratmeter und Arbeitstag gewährt, oder es können tatsächliche Kosten nachgewiesen werden.
Beispiel: Sie arbeiten 50 Prozent von zu Hause aus. Ihr Home-Office-Zimmer ist 15 Quadratmeter. Die monatliche Miete für die ganze Wohnung ist 2'000 Franken. Der Anteil für das Homeoffice ist etwa 150 Franken pro Monat (15 qm von 100 qm × 2'000 Franken × 50%). Das sind 1'800 Franken pro Jahr - ein spürbarer Abzug.
Komplexe Fälle mit mehreren Einkommensquellen erfordern besondere Sorgfalt. Selbstständige mit Angestellteneinkommen, Rentner mit Kapitalerträgen oder Immobilienbesitzer mit Einkünften aus Vermietung müssen mehrere Abzugskategorien richtig zuordnen. Ein Fehler kann teuer werden.
Bei Optimierte Steuern nutzen wir unsere KI-gestützte Plattform, um solche komplexen Fälle präzise zu analysieren. Unsere OptiScanDoc-App ermöglicht es Ihnen, alle Belege einfach hochzuladen - wir prüfen sie systematisch und stellen sicher, dass keine Abzugschance übersehen wird.
Checkliste: Belege sammeln und Abzüge dokumentieren
Die beste Steueroptimierung nutzt nichts, wenn die Belege fehlen. Steuerbehörden fordern Nachweise für alle geltend gemachten Abzüge. Eine gute Dokumentation ist deshalb essentiell.

Checkliste für die Belegsammlung:
- Fahrtkosten: Pendlertickets, Tankquittungen, Rechnungen für Wartung und Versicherung
- Berufskleidung: Rechnungen von Fachgeschäften oder Schneidern
- Weiterbildung: Rechnungen für Kurse, Seminare, Bücher, Online-Trainings
- Liegenschaftsunterhalt: Rechnungen von Handwerkern (Reparaturen, Wartung)
- Krankheitskosten: Rechnungen von Ärzten, Zahnärzten, Apotheken, Krankenkasse
- Säule 3a: Kontoauszug oder Bestätigung der Einzahlung
- Spenden: Quittungen oder Kontoauszüge (Überweisungen)
- Alimente: Zahlungsbelege oder Gerichtsbeschluss
- Kinderabzüge: Geburtsurkunden oder Schulbestätigungen
- Home-Office: Mietvertrag, Nebenkosten-Abrechnungen, Möbelrechnungen
Dokumentation nach Kanton unterschiedlich:
Die Anforderungen an Belege variieren nach Kanton. Manche Kantone akzeptieren Kopien, andere fordern Originale. Manche akzeptieren digitale Belege, andere nicht. Informieren Sie sich bei Ihrer kantonalen Steuerbehörde über die genauen Anforderungen.
Ein wichtiger Unterschied zwischen Bund und Kantonen: Die Bundessteuer hat andere Regeln als die kantonalen Steuern. Ein Abzug, der auf Kantonsebene zulässig ist, kann auf Bundesebene nicht zulässig sein, oder umgekehrt. Deshalb ist es wichtig, die Unterschiede zu verstehen.
:::Wichtig Bewahren Sie Belege mindestens 7 Jahre auf. Das ist die Aufbewahrungsfrist für Steuerdokumente. Danach können Sie sie vernichten. Bei Kontrollverfahren können Behörden älteren Unterlagen anfordern - halten Sie diese bereit. :::
Digitale Dokumentation:
Viele Steuerpflichtige nutzen Apps oder Cloud-Speicher, um Belege zu sammeln. Das ist praktisch und spart Platz. Wichtig: Scannen Sie Belege in guter Qualität (mindestens 200 dpi). Achten Sie darauf, dass Text und Zahlen lesbar sind.
Bei Optimierte Steuern können Sie Ihre Belege mit der OptiScanDoc-App hochladen. Die App erkennt automatisch Beträge und Kategorien und ordnet sie richtig zu. Das spart Ihnen Zeit und reduziert Fehler bei der Dokumentation.
Die Steuererklärung ist eine Chance, nicht eine Pflicht. Wer seine Abzüge kennt und systematisch dokumentiert, kann seine Steuerbelastung deutlich senken. Die Unterschiede zwischen Bund und Kantonen erfordern Sorgfalt, aber mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung ist es machbar.
Beginnen Sie noch heute mit der Sammlung Ihrer Belege. Nutzen Sie eine strukturierte Checkliste und aktualisieren Sie diese regelmässig. Wenn Sie unsicher sind, welche Abzüge in Ihrem Fall zulässig sind, holen Sie sich professionelle Beratung. Mit Optimierte Steuern erhalten Sie eine präzise und vollständige Steuererklärung, die Ihre Abzüge maximiert. Jetzt loslegen!
| Abzugskategorie | Typische Posten | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Berufsauslagen | Fahrtkosten, Weiterbildung, Bewerbung | Dokumentation erforderlich, kantonal unterschiedlich |
| Säule 3a | Altersvorsorgebeiträge | Bis 31. Dezember einzahlen, maximale Limits beachten |
| Liegenschaftsunterhalt | Reparaturen, Wartung, Versicherung | Unterscheidung Instandhaltung vs. Verbesserung wichtig |
| Krankheitskosten | Prämien, Zahnarzt, Therapie | Mindestgrenze (oft 5%) beachten |
| Kinderabzüge | Pro Kind, Altersgrenze variiert | Kanton-abhängig, Altersgrenze unterschiedlich |
| Spenden | Gemeinnützige Organisationen | Organisation muss anerkannt sein |
| Alimente | Unterhaltsleistungen | Vollständig abzugsfähig, Dokumentation erforderlich |
Häufig gestellte Fragen
Was kann ich alles bei der Steuererklärung abziehen?
Sie können Berufsauslagen, Fahrtkosten, Säule 3a-Beiträge, Liegenschaftsunterhalt, Krankheits- und Zahnarztkosten, Versicherungsprämien, Kinderabzüge, Spenden an gemeinnützige Organisationen und Alimente abziehen. Die genauen Grenzen und Bedingungen hängen von Ihrem steuerbaren Einkommen, Ihrem Kanton und Ihrer persönlichen Situation ab. Professionelle Beratung stellt sicher, dass Sie keine Abzugsmöglichkeiten übersehen.
Sind Krankenkassenprämien in der Schweiz steuerlich absetzbar?
Ja, Krankenkassenprämien sind in der Schweiz als Krankheitskosten abzugsfähig. Sie müssen jedoch einen Kostenselbstbehalt überschreiten, um geltend gemacht zu werden. Die genaue Schwelle variiert je nach Kanton und persönlicher Situation. Auch Zahnarztkosten, Therapien und Medikamente zählen zu den abzugsfähigen Krankheitskosten, sofern sie notwendig und dokumentiert sind.
Welche Berufsauslagen können in der Steuererklärung abgezogen werden?
Zu den Berufsauslagen gehören Fahrtkosten zur Arbeit (Pauschalabzug oder tatsächliche Kosten), Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen, Weiterbildungskosten, Bewerbungskosten und berufliche Kontoführungsgebühren. Für Angestellte gibt es oft einen Pauschalabzug, den Sie automatisch geltend machen können. Selbstständige können detaillierte Belege einreichen. Die genauen Grenzen hängen von Ihrem Kanton ab.
Kann ich Liegenschaftsunterhalt und Reparaturen von der Steuer abziehen?
Ja, Liegenschaftsunterhalt zählt zu den abzugsfähigen Kosten. Wichtig ist die Unterscheidung: Werterhaltende Massnahmen (Reparaturen, Instandhaltung) sind abzugsfähig, Verbesserungen und Modernisierungen dagegen nicht. Beispiele für abzugsfähige Kosten sind Malerarbeiten, Dachreparaturen und Heizungswartung. Die Abzugsberechtigung hängt auch davon ab, ob die Liegenschaft selbst bewohnt oder vermietet ist.
Wie unterscheiden sich Bundes- und Kantonsabzüge?
Die Schweiz hat ein föderales Steuersystem: Bund, Kantone und Gemeinden erheben unterschiedliche Steuern mit unterschiedlichen Abzugsregeln. Während einige Abzüge (wie Säule 3a-Beiträge) bundesweit gleich sind, variieren andere wie Liegenschaftsunterhalt und Kinderabzüge je nach Kanton erheblich. Eine professionelle Steuererklärung berücksichtigt diese Unterschiede und optimiert Ihre Abzüge für beide Ebenen.
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Frequently Asked Questions
Was kann ich alles bei der Steuererklärung abziehen?
Sie können Berufsauslagen, Fahrtkosten, Säule 3a-Beiträge, Liegenschaftsunterhalt, Krankheits- und Zahnarztkosten, Versicherungsprämien, Kinderabzüge, Spenden an gemeinnützige Organisationen und Alimente abziehen. Die genauen Grenzen und Bedingungen hängen von Ihrem steuerbaren Einkommen, Ihrem Kanton und Ihrer persönlichen Situation ab. Professionelle Beratung stellt sicher, dass Sie keine Abzugsmöglichkeiten übersehen.
Sind Krankenkassenprämien in der Schweiz steuerlich absetzbar?
Ja, Krankenkassenprämien sind in der Schweiz als Krankheitskosten abzugsfähig. Sie müssen jedoch einen Kostenselbstbehalt überschreiten, um geltend gemacht zu werden. Die genaue Schwelle variiert je nach Kanton und persönlicher Situation. Auch Zahnarztkosten, Therapien und Medikamente zählen zu den abzugsfähigen Krankheitskosten, sofern sie notwendig und dokumentiert sind.
Welche Berufsauslagen können in der Steuererklärung abgezogen werden?
Zu den Berufsauslagen gehören Fahrtkosten zur Arbeit (Pauschalabzug oder tatsächliche Kosten), Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen, Weiterbildungskosten, Bewerbungskosten und berufliche Kontoführungsgebühren. Für Angestellte gibt es oft einen Pauschalabzug, den Sie automatisch geltend machen können. Selbstständige können detaillierte Belege einreichen. Die genauen Grenzen hängen von Ihrem Kanton ab.
Kann ich Liegenschaftsunterhalt und Reparaturen von der Steuer abziehen?
Ja, Liegenschaftsunterhalt zählt zu den abzugsfähigen Kosten. Wichtig ist die Unterscheidung: Werterhaltende Massnahmen (Reparaturen, Instandhaltung) sind abzugsfähig, Verbesserungen und Modernisierungen dagegen nicht. Beispiele für abzugsfähige Kosten sind Malerarbeiten, Dachreparaturen und Heizungswartung. Die Abzugsberechtigung hängt auch davon ab, ob die Liegenschaft selbst bewohnt oder vermietet ist.
Wie unterscheiden sich Bundes- und Kantonsabzüge?
Die Schweiz hat ein föderales Steuersystem: Bund, Kantone und Gemeinden erheben unterschiedliche Steuern mit unterschiedlichen Abzugsregeln. Während einige Abzüge (wie Säule 3a-Beiträge) bundesweit gleich sind, variieren andere wie Liegenschaftsunterhalt und Kinderabzüge je nach Kanton erheblich. Eine professionelle Steuererklärung berücksichtigt diese Unterschiede und optimiert Ihre Abzüge für beide Ebenen.